Seit 2022 haben Patientinnen und Patienten einen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen, die durch die Apotheke durchgeführt werden. Diese Dienstleistungen umfassen spezielle Betreuung bei Themen wie Inhalationstechnik von Asthmasprays, Medikationsanalyse ab 5 Dauermedikamenten oder auch eine Blutdruckkontrolle bei ärztlich festgestelltem Bluthochdruck. Die Apotheken zertifizieren sich für diese Leistungen und dürfen jährlich einmal mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
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