Ihr Medikament ist nicht lieferbar?

Immer wie­der liest man in den Medi­en von der Situa­ti­on der Lie­fer­eng­päs­se in der Apo­the­ke. Aber was ist damit über­haupt gemeint? Laut Apo­the­ken­ge­setz gilt ein Arz­nei­mit­tel als nicht lie­fer­bar, wenn es nicht in ange­mes­se­ner Zeit besorgt wer­den kann. Ange­mes­se­ne Zeit ist nicht genau­er defi­niert, die Apo­the­ke muss durch Nach­fra­ge beim Groß­han­del und gege­be­nen­falls beim Her­stel­ler nach­wei­sen und doku­men­tie­ren, dass das Arz­nei­mit­tel nicht beschafft wer­den kann. Ist die­ser Fall ein­ge­tre­ten und das Arz­nei­mit­tel ist nicht bestell­bar, darf die Apo­the­ke wirk­stoff­gleich aus­tau­schen. Der Aus­tausch erfolgt nur in Rück­spra­che mit dem Kunden. 

Auch bei den frei ver­käuf­li­chen Medi­ka­men­ten sind Sie mit Lie­fer­eng­päs­sen kon­fron­tiert? Die guten Magen­trop­fen gibt es nicht? Wir hel­fen Ihnen, eine pas­sen­de Alter­na­ti­ve zu fin­den — Ihre Apo­the­ke stellt selbst her oder kennt ande­re gute Pro­duk­te. Spre­chen Sie uns an.

Alter­na­tiv kön­nen wir eine Reser­vie­rung auf­neh­men und Sie infor­mie­ren, sobald Ihr Arz­nei­mit­tel wie­der ver­füg­bar ist.