Immer wieder liest man in den Medien von der Situation der Lieferengpässe in der Apotheke. Aber was ist damit überhaupt gemeint? Laut Apothekengesetz gilt ein Arzneimittel als nicht lieferbar, wenn es nicht in angemessener Zeit besorgt werden kann. Angemessene Zeit ist nicht genauer definiert, die Apotheke muss durch Nachfrage beim Großhandel und gegebenenfalls beim Hersteller nachweisen und dokumentieren, dass das Arzneimittel nicht beschafft werden kann. Ist dieser Fall eingetreten und das Arzneimittel ist nicht bestellbar, darf die Apotheke wirkstoffgleich austauschen. Der Austausch erfolgt nur in Rücksprache mit dem Kunden.
Auch bei den frei verkäuflichen Medikamenten sind Sie mit Lieferengpässen konfrontiert? Die guten Magentropfen gibt es nicht? Wir helfen Ihnen, eine passende Alternative zu finden — Ihre Apotheke stellt selbst her oder kennt andere gute Produkte. Sprechen Sie uns an.
Alternativ können wir eine Reservierung aufnehmen und Sie informieren, sobald Ihr Arzneimittel wieder verfügbar ist.