Wir können E‑Rezept — auch per eGk!

Zum 1. Juli 2023 wur­de vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um eine neue Opti­on für das E‑Rezept frei­ge­ge­ben. Ab sofort kön­nen Sie das E‑Rezept mit Ihrer Kran­ken­kas­sen­kar­te in der Apo­the­ke ein­rei­chen.

Sie kön­nen aus­wäh­len ob Sie per App, Aus­druck oder mit Ihrer Chip­kar­te das E‑Rezept in der Apo­the­ke ein­lö­sen möch­ten. Ab 2024 soll das E‑Rezept ver­pflich­tend wer­den — das heißt, Ihr Arzt stellt Ihre ver­schrei­bungs­pflich­ti­gen Medi­ka­men­te als digi­ta­le Ver­ord­nung aus. Damit ist mehr Sicher­heit und weni­ger Büro­kra­tie gewährleistet.

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