Zum 1. Juli 2023 wurde vom Bundesgesundheitsministerium eine neue Option für das E‑Rezept freigegeben. Ab sofort können Sie das E‑Rezept mit Ihrer Krankenkassenkarte in der Apotheke einreichen.
Sie können auswählen ob Sie per App, Ausdruck oder mit Ihrer Chipkarte das E‑Rezept in der Apotheke einlösen möchten. Ab 2024 soll das E‑Rezept verpflichtend werden — das heißt, Ihr Arzt stellt Ihre verschreibungspflichtigen Medikamente als digitale Verordnung aus. Damit ist mehr Sicherheit und weniger Bürokratie gewährleistet.
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